Hauptinhalt
Korruptionsprävention
Nationaler Antikorruptionsplan (PNA) und Richtlinien
Der Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz ist ein Dokument, das alle Mitarbeiter/innen kennen und respektieren müssen und dessen Hauptziel die Förderung von Legalität, Ethik, Integrität und Transparenz innerhalb des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist.
Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz
2020 - 2022
- Genehmigungsbeschluss (Nr. 21 | 21.01.2020) + Cover
- Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz 2020-2022
- Anlage I - Modellierung der Entscheidungsprozesse und Risikoanlyse
- Anlage II - Liste der geltenden Veröffentlichungspflichten
2019 - 2021
- Genehmigungsbeschluss (Nr. A-000024 | 29.01.2019)
- Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz 2019-2021
- Anlage I - Modellierung der Entscheidungsprozesse und Risikoanlyse
- Anlage II - Liste der geltenden Veröffentlichungspflichten
2018 - 2020
- Genehmigungsbeschluss (Nr. A-000036 | 30.01.2018)
- Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz 2018-2020
- Anlage I - Modellierung der Entscheidungsprozesse und Risikoanlyse
- Anlage II - Liste der geltenden Veröffentlichungspflichten
2017 - 2019
- Genehmigungsbeschluss (Nr. A-000050 | 30.01.2017)
- Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption 2017-2019
- Anlage I - Modellierung der Entscheidungsprozesse und Risikoanlyse
- Anlage II - Liste der geltenden Veröffentlichungspflichten
2016 - 2018
- Genehmigungsbeschluss (Nr. 11 | 26.01.2016)
- Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption 2016-2018
- Anlage I - Modellierung der Entscheidungsprozesse und Risikoanlyse
- Anlage II - Liste der geltenden Veröffentlichungspflichten
2015 - 2017
2014 - 2016
Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
- Beschluss Nr. 51 | 30.01.2017: Ernennung des Verantwortlichen für die Transparenz und die Korruptionsvorbeugung im Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen, im Sinne des Artikels 43 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 und des Artikels 1, Absatz 7, des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190
- Beschluss Nr. 509 | 27.12.2016: Ernennung des Verantwortlichen für die Transparenz und die Korruptionsvorbeugung im Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen, im Sinne des Artikels 43 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 und des Artikels 1, Absatz 7, des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190
Tätigkeitsbericht des Antikorruptions- und Transparenzbeauftragten
Meldungen von rechtswidrigen Handlungen (sog. WHISTLEBLOWING)
Anpassungen an ANAC Verfügungen
Akte der Ermittlung von Verletzungen
Mitteilung Antikorruptionsbeauftragter
Ernennung RASA (Verantwortliche für das Einheitliche Verzeichnis der Vergabestellen)
Weiter Maßnahmen zur Korruptionsprävention
- Beschluss Nr. 722 vom 29.10.2019 - Genehmigung Integritätsvereinbarung im Bereich der öffentlichen Verträge
- Cover Beschluss Nr. 722 vom 29.10.2019
- Integritätsvereinbarung im Bereich der öffentlichen Verträge - Beschluss Nr. 722 vom 29.10.2019
Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss ein PDF-Betrachter installiert sein.
Falls Sie noch keinen PDF-Betrachter installiert haben, entscheiden Sie sich jetzt für:
einen Freien PDF-Betrachter
den Adobe© Reader©
(Letzte Aktualisierung: 18.01.2021)
Um digital signierte Dokumente mit der Endung p7m öffnen zu können, bitte DiKe herunterladen und installieren.
Um digital signierte Dokumente mit der Endung PDF öffnen zu können, bitte Adobe Reader X oder neuere Version herunterladen und installieren.