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[Mobilität, Ortswechsel und Reisen]
Sperrgemeinden - Sind Mitarbeiter des Nachrichtensektors verpflichtet, die Bescheinigung eines negativen Antigen- oder PCR-Tests vorzulegen?
Mitarbeiter des Nachrichtensektors sind von der Pflicht befreit, die Bescheinigung eines negativen Antigen- oder PCR-Tests vorzulegen.
Quelle: Generalsekretariat des Landes - Datum: 24.02.2021
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Sperrgemeinden - Gibt es Personenkategorien, die von der Testpflicht ausgenommen sind, wenn sie aus nachgewiesenen Arbeitserfordernisse aus dem oder in das Gemeindegebiet bewegen müssen?
Das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und die Militärangehörigen, die im Landesgebiet ihren Dienst leisten, sind von der Pflicht der Vorlegung des Tests befreit, ebenso Kinder unter 6 Jahren.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb - Datum: 23.02.2021
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Sperrgemeinden - Brauchen Lieferanten, die in die betroffenen Gemeindegebiete fahren, um Waren aufzuladen oder abzuladen einen negativen Test?
Lieferanten, die Waren auf- oder abladen, ohne einen Kontakt mit anderen Personen zu haben, sind von der Pflicht befreit, die Bescheinigung eines negativen Antigen- oder PCR-Test vorzulegen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb - Datum: 22.02.2021
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Sperrgemeinden - Wie lange ist der Test gültig?
Da Unklarheiten zur Gültigkeit der Testergebnisse aufgetreten sind, präzisiert der Sanitätsbetrieb, dass die Tests für 3 ganze Tage Gültigkeit besitzen, wobei der Tag der Testabnahme für die Dauer der Gültigkeit nicht mitgezählt wird.
Wer z.B. am Montag den Test durchführen lässt, ist ab sofort und für die Tage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis Mitternacht (24.00 Uhr) gedeckt. In diesem Fall wird ein neues Ergebnis für Freitag benötigt.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb - Datum: 22.02.2021
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Darf ich in einer anderen Gemeinde als jener, in der ich wohne, einkaufen gehen?
Bewegungen in andere Gemeinden als jener, in der man wohnt, sind verboten, außer es handelt sich um nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründen oder Situationen der Notwendigkeit und Dringlichkeit. Einkaufen gehen ist ein zugelassener Grund für eine Bewegung, die im Allgemeinen innerhalb der eigenen Gemeinde erfolgen muss. Falls aber die eigene Gemeinde über Produkte nicht verfügt, die man dringend benötigt, oder falls sie nur über Geschäfte verfügt, die bedeutend höhere Preise als die Geschäfte der angrenzenden Gemeinde haben, ist es zulässig, sich zu diesem Zwecke und mit diesen Einschränkungen in die Nachbargemeinde zu begeben. Die Bewegung muss durch eine Eigenerklärung begründet werden.
Quelle: Generalsekretariat des Landes - Stand: 19.02.2021
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Sperrgemeinden - Aus welchem Grund wurden für die Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz, Moos in Passeier, Mals, Lana, St. Martin in Passeier, Kuens und St. Leonhard in Passeier zusätzliche Maßnahmen erlassen?
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 22.02.2021
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Sperrgemeinden - In welchen Fällen brauche ich ein negatives Testergebnis?
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 19.02.2021
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Sperrgemeinden - Wo und wann kann ich mich in den derzeit betroffenen Gemeinden testen lassen?
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 19.02.2021
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Sperrgemeinden - Welche Tests werden durchgeführt und wann erfahre ich das Ergebnis?
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 19.02.2021
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Sperrgemeinden - Sind die Tests kostenlos?
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 19.02.2021